Miete Blasinstrumente

Miet-/ Kauf- und TZ-Konditionen Blasinstrumente

Miete Holz- und Metallblasinstrumente

Klarinette, Saxophon, Querflöte, Piccolo                                  
ab Fr. 30.00
Oboe, Englischhorn, Fagott ab Fr. 50.00
Alt-/ Bass-Querflöte, Bass-Klarinette ab Fr. 75.00
Trompete, Cornet, Posaune ab Fr. 30.00
Waldhorn, Alt-Horn, Euphonium
ab Fr. 50.00
Tuba, Sousaphon ab Fr. 75.00
Weitere auf Anfrage  

Miet-Konditionen

- Die Mindestmietdauer beträgt je nach Instrument zwischen 3 und 9 Monaten.
- Die Kündigungsfrist beträt 3 Monate. Bei einem Kauf eines neuen Instruments ist keine Kündigung notwendig.
- Die ersten 3 Monatsmieten sind bei Vertragsabschluss im Voraus zu bezahlen. Für die Vertragsabwicklung ist ein persönlicher Ausweis wie Identitätskarte oder Pass mitzubringen.

Anrechnung der Miete beim Kauf

Beim Kauf innert 6 Monaten des Mietinstrumentes, eines Occasions- oder neuen Instrumentes ihrer Wahl (im Mindestpreissegment des Mietinstruments), gewähren wir eine Anrechnung von 100%. Ab dem 6. Monate der Miete, erhalten sie eine Anrechnung von 50%. (während maximal 18 Monatsmieten)

Miete mit Amortisation (Ratenzahlung)

Die monatlichen Mietraten bei Miete mit Amortisation berechnen sich je nach Verkaufspreis und Mietdauer unterschiedlich. Sie können  mit dieser flexiblen Lösung eine Abzahlungsvariante wählen, die ihrem monatlichen Budget entspricht.

Die Vertragslaufzeit kann zwischen 12 Monaten und 5 Jahren gewählt werden. Der Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden. Kürzere Laufzeiten auf Anfrage. Nach Ablauf der gewählten Vertragsdauer und Bezahlung aller Mietraten übergeht das Eigentumsrecht (Instrument) an den Mieter.

Kurzmiete

Wir vermieten einige Instrumente auch für kurze Einsätze wie Konzerte, Ausstellungen usw. Preis auf Anfrage.

Service|Pflege Mietinstrumente

Der Reparaturservice auf Mietinstrumente wird im Rahmen der normalen Abnützung von uns kostenlos übernommen, damit eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Die Pflege und Reinigung während der Miet-Dauer ist Sache des Mieters. Beschädigungen sowie starke Verschmutzungen werden durch unsere Spezialwerkstatt behoben und gehen zu Lasten des Mieters.

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Klarinette, Saxophon, Querflöte, Piccolo                                  
ab Fr. 30.00
Oboe, Englischhorn, Fagott ab Fr. 50.00
Alt-/ Bass-Querflöte, Bass-Klarinette ab Fr. 75.00
Trompete, Cornet, Posaune ab Fr. 30.00
Waldhorn, Alt-Horn, Euphonium
ab Fr. 50.00
Tuba, Sousaphon ab Fr. 75.00
Weitere auf Anfrage  

Miet-Konditionen

- Die Mindestmietdauer beträgt je nach Instrument zwischen 3 und 9 Monaten.
- Die Kündigungsfrist beträt 3 Monate. Bei einem Kauf eines neuen Instruments ist keine Kündigung notwendig.
- Die ersten 3 Monatsmieten sind bei Vertragsabschluss im Voraus zu bezahlen. Für die Vertragsabwicklung ist ein persönlicher Ausweis wie Identitätskarte oder Pass mitzubringen.

Anrechnung der Miete beim Kauf

Beim Kauf innert 6 Monaten des Mietinstrumentes, eines Occasions- oder neuen Instrumentes ihrer Wahl (im Mindestpreissegment des Mietinstruments), gewähren wir eine Anrechnung von 100%. Ab dem 6. Monate der Miete, erhalten sie eine Anrechnung von 50%. (während maximal 18 Monatsmieten)

Miete mit Amortisation (Ratenzahlung)

Die monatlichen Mietraten bei Miete mit Amortisation berechnen sich je nach Verkaufspreis und Mietdauer unterschiedlich. Sie können  mit dieser flexiblen Lösung eine Abzahlungsvariante wählen, die ihrem monatlichen Budget entspricht.

Die Vertragslaufzeit kann zwischen 12 Monaten und 5 Jahren gewählt werden. Der Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden. Kürzere Laufzeiten auf Anfrage. Nach Ablauf der gewählten Vertragsdauer und Bezahlung aller Mietraten übergeht das Eigentumsrecht (Instrument) an den Mieter.

Kurzmiete

Wir vermieten einige Instrumente auch für kurze Einsätze wie Konzerte, Ausstellungen usw. Preis auf Anfrage.

Service|Pflege Mietinstrumente

Der Reparaturservice auf Mietinstrumente wird im Rahmen der normalen Abnützung von uns kostenlos übernommen, damit eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist. Die Pflege und Reinigung während der Miet-Dauer ist Sache des Mieters. Beschädigungen sowie starke Verschmutzungen werden durch unsere Spezialwerkstatt behoben und gehen zu Lasten des Mieters.

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